Für den Besuch im Landratsamt ist ein Termin erforderlich. Davon ausgenommen: Die Kfz-Zulassungsstelle ist auch ohne Termin erreichbar.
Eine Telefonliste für Terminvereinbarungen finden Sie hier
Das Corona-Telefon des Landratsamtes ist Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 08161/ 600-601 erreichbar.
Bitte beachten: Für Besucher des Landratsamtes gilt Maskenpflicht (FFP2-Masken erwünscht, Mindeststandard: medizinischer Mund-Nase-Schutz)
Bitte wahren Sie im Gebäude den Mindestabstand von 1,5 Metern.
Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Aktuelles
+++ Eine persönliche Vorsprache in der Führerscheinstelle ist derzeit nur noch in dringenden Fällen möglich. Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. In diesen Fällen lassen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post zukommen oder werfen diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Freising ein. Bei schriftlicher Antragstellung wird Ihnen zur Begleichung der jeweiligen Gebühr eine Kostenrechnung zugesandt. +++
+++ Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, können Sie uns eine E-mail-Anfrage zu Ihrem Anliegen zukommen lassen. +++
+++ Wir bitten Sie, von telefonischen und auch E-mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand und Eingangsdatum von eingereichten Anträgen abzusehen, damit wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen können. Es ist derzeit aufgrund des Antragsaufkommens auch nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu erteilen. Eine Nachforschung über den Antragseingang kann ebenfalls nicht erfolgen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sollten tatsächlich noch Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit den Betroffenen in Verbindung.+++
Bitte beachten Sie die Informationen zum verpflichtenden Umtausch in den befristeteten EU-Kartenführerschein. Die Verpflichtung, bis wann ein Führerschein getauscht werden muss, richtet sich nach der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden sollte. In Fällen, in denen aktuell noch keine Umtauschpflicht besteht, verlängert sich aufgrund des immensen Antragsaufkommens die Bearbeitungsdauer deutlich.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa) ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Öffnungszeiten und Adresse
Derzeit sind persönliche Vorsprachen ausschließlich in begründeten Einzelfällen nach Terminvereinbarung möglich. Falls Ihr Anliegen nicht unten aufgeführt ist, tragen Sie dieses möglichst per e-mail vor (siehe unter Ansprechpartner).
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Vorsprache ein gültiges Ausweisdokument der betreffenden Person vorzulegen ist.
Bei Vorsprachen durch bevollmächtigte Personen muss für den Betroffenen und den Bevollmächtigten ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Aushändigung des Führerscheins
Begleitetes Fahren ab 17
Fahrerlaubnis / Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Internationaler Führerschein
Eintragung der Schlüsselzahl B196
Eintragung der Schlüsselzahl B96
Eintragung der Schlüsselzahl B197
Ersatzführerschein bei Verlust / Diebstahl
Ersatzführerschein bei Beschädigung
Karteikartenabschrift
Umtausch einer deutschen "Altfahrerlaubnis" (grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein
Austragung einer Sehhilfe
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Namensänderung im Führerschein
Ausnahme vom Mindestalter Klasse B
Ausnahme vom Mindestalter Klasse L / T
Fahreignungsregister
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) - früher Schlüsselzahl 95
Ansprechpartner
E-Mail-Adresse der Fahrerlaubnisbehörde: |
Fax-Nr. der Fahrerlaubnisbehörde: |
08161/600-325 |
Fragen zum Führerschein-Pflichtumtausch (deutsche "Alt"Führerscheine grau und rosa): |
08161/600-341 |
Allgemeine Fragen: |
08161/600-326 |
Neubau, Zi.Nr. 521:
Frau Hase
Frau Zacherl
Frau Gerlmaier
Neubau, Zi.Nr. 523:
Frau Erlinger
Frau Nißl
Neubau, Zi.Nr. 525:
Frau Eck
Frau Amesdörfer
Neubau, Zi.Nr. 527:
Frau Liß
Frau Thielmann
Neubau, Zi.Nr. 529:
Frau Ostapenco
Sachgebietsleiter
Herr Tauber
Zimmer 535
Tel.Nr.: 08161/600-359
Fax: 08161/600-615
E-Mail: lars.tauber[at]kreis-fs.de
Stellv. Sachgebietsleitung
Frau Werner
Zimmer 533
Tel.Nr.: 08161/600-323
Fax: 08161/600-615
E-Mail: andrea.werner[at]kreis-fs.de
Fachliche Leitung der Fahrerlaubnisbehörde
Neubau, Zi.Nr. 529:
Herr Krannich
Tel.Nr.: 08161/600-354
Neuerteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verzicht
Fahrlehrer- und Fahrschulrecht
Neubau, Zi. Nr. 532 bis 536
E-Mail: Neuerteilung[at]kreis-fs.de
Frau Pichlmaier (Mo - Mi)
Tel.Nr.: 08161/600-355
Frau Andersch (Mi - Fr)
Tel.Nr.: 08161/600-394
Frau Görg-Schwager
Tel.Nr.: 08161/600-320
Frau Dittrich
Tel.Nr.: 08161/600-365
Herr Kölbl
Tel.Nr.: 08161/600-517
Fachliche Leitung der Neuerteilung
Neubau, Zi.Nr. 532:
Herr Thalhammer
Tel.Nr.: 08161/600-356
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Punktsystem) und bei Fahrerlaubnis auf Probe
Neubau, Zi. Nr. 531
Frau Hofstetter
Tel.Nr.: 08161/600-364
Frau Kugler
Tel.Nr.: 08161/600-358