Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Freising
Bericht aus der Kabinettssitzung vom 05. April 2022: Generelle Testungen an den Schulen und in der Kindertagesbetreuung werden zum 1. Mai eingestellt
Seit 3. April wird eine neue 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft treten, die den Rahmen der vom Bund noch zugestandenen Basisschutzmaßnahmen ausschöpft:
- In Einrichtungen, die vulnerable Personengruppen betreuen, gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht und für den Zugang benötigen Besucher und Beschäftigte einen tagesaktuellen Schnelltest.
- Auch für den öffentlichen Personennahverkehr gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht.
- In Schule und Kita wird weiterhin regelmäßig und im bisherigen Umfang getestet. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime. Ab 1. Mai wird die generelle Testung eingestellt.
- Ansonsten bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Alle aktuellen Regelungen sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt.
AV Isolation (Quarantäneregeln)
In der Allgemeinverfügung (AV) Isolation ist geregelt, in welchen Fällen wann und wie lange sich positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestete Personen in Isolation begeben müssen. Für Kontaktpersonen besteht keine Quarantänepflicht mehr.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.